Rahmenbedingungen Waldspielgruppe Hürstzwergli

Kosten:

Kosten: Die Kosten der Waldspielgruppe Hürstzwergli betragen jährlich 1200 CHF = 12 Monate × 100 CHF plus eine einmalige Einschreibegebühr für neu angemeldete Kinder von 30 CHF.


Die Quartalsrechnungen sehen wie folgt aus:
Probezeit (4 Wochen): 100 CHF + 30 CHF Einschreibegebühren (zahlbar im Voraus)
• 1. Rechnung: 200 CHF zahlbar bis 30. September
• 2. Rechnung: 300 CHF zahlbar bis 30. November
• 3. Rechnung: 300 CHF zahlbar bis 28. Februar
• 4. Rechnung: 300 CHF zahlbar bis 31. Mai


Bei Eintritten unter dem Jahr werden die Rechnungen entsprechend angepasst.
Dieser Beitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes zu bezahlen (z.B. Krankheit, Ferien, etc.), da der Platz für das Kind reserviert bleibt.


Wir gewähren 10% Geschwisterrabatt.


Bei einem Rücktritt vor Beginn der Waldspielgruppe verrechnen wir eine Umtriebsentschädigung von CHF 100.–
Kündigung:

Die ersten vier Wochen gelten als Probezeit. Auf Ende des ersten Monats kann kurzfristig gekündigt werden.
Die Kosten werden nicht zurückerstattet.

Nach Ablauf der Probezeit kann nach Absprache mit den Leiterinnen auf Ende des folgenden Quartals schriftlich gekündigt werden. Die Einschreibegebühr wird nicht zurückerstattet und die Quartalsrechnung ist auf jeden Fall zu bezahlen.

Versicherung:

Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes liegt in der Verantwortung der Eltern. Wir übernehmen keine Haftung! 

Wir Leiterinnen haben eine Berufs-Haftpflichtversicherung.

Krankheit:
Bitte melden Sie Ihr Kind bei Krankheit oder sonstigen Abwesenheiten am Vorabend jedoch spätestens um 8.15 Uhr des Spielgruppenmorgens telefonisch oder per Whatsapp ab. Kinder dürfen nicht länger als einen Monat unentschuldigt dem Spielgruppenbesuch fernbleiben, wenn Sie den Anspruch auf Ihren reservierten Spielgruppenplatz nicht verlieren wollen.

Wir Leiterinnen sind bemüht, bei einem Ausfall unserseits eine Aushilfe aufzubieten.
Wetter:
Bei Sturm, Unwetter oder Temperaturen unter -5 Grad lassen wir die den Spielgruppenmorgen ausfallen. Der Betrag wird nicht zurückerstattet und wir sind bestrebt, die Eltern rechtzeitig zu informieren. Je nach Möglichkeit bieten wir ein Innenprogramm an.
Ferien:
Die Ferien richten sich nach dem Schulferienkalender der Stadt Zürich.
Fotos:
Wir machen immer mal wieder Fotos im Wald. Diese sind für Sie und Ihr Kind als Erinnerung gedacht.
Einige dieser Fotos werden wir auch auf unserer Homepage veröffentlichen, wir achten jedoch stets darauf, dass Ihr Kind nicht mit dem Gesicht gezeigt wird. Wenn Sie dies nicht wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.